Page 2 - Messstellenbetriebsgesetz
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Das Messstellenbetriebsgesetz der

             Bundesnetzagentur




             Messstellenbetrieb

             Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist wesentlicher Bestandteil des Gesetzes zur
             Digitalisierung der Energiewende und regelt das Mess- und Zählwesen in Deutschland
             umfassend neu. Es ist seit dem 2. September 2016 in Kraft.

             Neben allgemeinen Regelungen zur Durchführung des Messstellenbetriebs für Strom- und Gas,
             enthält es vor allem Vorgaben für den Rollout - d.h. ab wann werden diese verbaut -von
             intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen.

                      https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Mess-
                                 undZaehlwesen/Mess-undZaehlwesen/Smart_Metering/Smart_Metering_node.html

                        Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten
                        Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG)

                        § 40 Anbindungsverpflichtung

                        (1) Werden oder sind Messstellen eines Anschlussnutzers mit einem Smart-Meter-Gateway
                        ausgestattet,   haben    grundzuständige     Messstellenbetreiber   für   eine    Anbindung    von
                        Erzeugungsanlagen      nach    dem    Erneuerbare-Energien-Gesetz      oder   dem     Kraft-Wärme-
                        Kopplungsgesetz und von modernen Messeinrichtungen an das Smart-Meter-Gateway zu sorgen,
                        soweit die Anbindung technisch möglich ist und dem Anlagenbetreiber durch die Anbindung keine
                        Mehrkosten gegenüber den im Zeitpunkt der Anbindung tatsächlich bereits jährlich anfallenden
                        Kosten für den Messstellenbetrieb ohne intelligentes Messsystem entstehen.
                        (2) Neue Messeinrichtungen für Gas im Sinne von § 20 sind bei registrierender Leistungsmessung ab
                        dem Jahr 2025 an vorhandene Smart-Meter-Gateways anzubinden, im Übrigen ab dem Zeitpunkt, zu
                        dem die Anbindung technisch möglich ist, und durch die Anbindung dem jeweiligen Anschlussnutzer
                        keine Mehrkosten entstehen.


                              http://www.gesetze-im-internet.de/messbg/index.html#BJNR203410016BJNE000300000
           Präsentation SD-HQM-2017-01-041
                                                            Präsentation Stromzähler
                                                      © HÜBNER ENERGIE CONSULTING 2018                                         Seite 2
                                                               Alle Angaben ohne Gewähr
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