Page 2 - Messstellenbetriebsgesetz
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Das Messstellenbetriebsgesetz der
Bundesnetzagentur
Messstellenbetrieb
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist wesentlicher Bestandteil des Gesetzes zur
Digitalisierung der Energiewende und regelt das Mess- und Zählwesen in Deutschland
umfassend neu. Es ist seit dem 2. September 2016 in Kraft.
Neben allgemeinen Regelungen zur Durchführung des Messstellenbetriebs für Strom- und Gas,
enthält es vor allem Vorgaben für den Rollout - d.h. ab wann werden diese verbaut -von
intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Mess-
undZaehlwesen/Mess-undZaehlwesen/Smart_Metering/Smart_Metering_node.html
Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten
Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG)
§ 40 Anbindungsverpflichtung
(1) Werden oder sind Messstellen eines Anschlussnutzers mit einem Smart-Meter-Gateway
ausgestattet, haben grundzuständige Messstellenbetreiber für eine Anbindung von
Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetz und von modernen Messeinrichtungen an das Smart-Meter-Gateway zu sorgen,
soweit die Anbindung technisch möglich ist und dem Anlagenbetreiber durch die Anbindung keine
Mehrkosten gegenüber den im Zeitpunkt der Anbindung tatsächlich bereits jährlich anfallenden
Kosten für den Messstellenbetrieb ohne intelligentes Messsystem entstehen.
(2) Neue Messeinrichtungen für Gas im Sinne von § 20 sind bei registrierender Leistungsmessung ab
dem Jahr 2025 an vorhandene Smart-Meter-Gateways anzubinden, im Übrigen ab dem Zeitpunkt, zu
dem die Anbindung technisch möglich ist, und durch die Anbindung dem jeweiligen Anschlussnutzer
keine Mehrkosten entstehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/messbg/index.html#BJNR203410016BJNE000300000
Präsentation SD-HQM-2017-01-041
Präsentation Stromzähler
© HÜBNER ENERGIE CONSULTING 2018 Seite 2
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