Page 4 - Messstellenbetriebsgesetz
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Welche Zähler gibt es?







                                    SLP-Zähler                                                    RLM-Zähler
                              (SLP = Standardlastprofil)                              (RLM = registrierte Lastgangmessung)

             In der Regel für Kunden mit einem Stromverbrauch von bis zu 100.000 kWh im   In der Regel für Kunden mit einem Stromverbrauch von über 100.000 kWh im
             Jahr                                                          Jahr
             pauschalierte Netznutzungsentgelte; bestehend aus:            Preisbestandteile der Netznutzungsentgelte bei RLM:

             •  Arbeitspreis in ct/kWh                                     •  Leistungspreis in EUR/kW (Leistung wird bei RLM zusätzlich aufgezeichnet)
             •  Grundpreis in EUR/a bzw. EUR/Monat                         •  Arbeitspreis in ct/kWh
             •  Entgelte für Messung                                       •  Entgelte für Messung
             •  Entgelte für Abrechnung                                    •  Entgelte für Abrechnung
             •  Entgelte für Messstellenbetrieb                            •  Entgelte für Messstellenbetrieb
             •  Konzessionsabgabe (regional nach Einwohnerzahl zwischen 1,32 und 2,39   •  Konzessionsabgabe (regional nach Einwohnerzahl zwischen 1,32 und 2,39
                ct/kWh)                                                       ct/kWh – jedoch als Sondervertragskunde (Leistung 2x jährlich über 30kW =
                                                                              0,11ct/kWh)
             Die Höhe der Preisbestandteile variiert je nach Netzbetreiber.
                                                                           Die Höhe der Preisbestandteile variiert je nach Netzbetreiber.
             Vorteile:                                                     Vorteile:
             +  Kostengünstige Grundpreise                                 +  Kostengünstige Netz-Arbeitspreise
             +  Keine unterjährigen „Verpflichtungen“ zum Zähler           +  Monatliche Abrechnung = Kostenkontrolle, keine Rückstellung zum
             +  Günstige Entgelte für Messung/Messstellenbetrieb zwischen 7 und 20 EUR/a,   Jahresende
                je nach Netzbetreiber                                      +  Einstufung als Sondervertragskunde möglich = günstigere
                                                                              Konzessionsabgabe
                                                                           +  Lastgang abrufbar
                                                                           +  Genauere Daten zum Stromverbrauch

             Nachteile:                                                    Nachteile:

             −  Keine Verbrauchskontrolle (nur durch eigene Zwischenlesungen)  −  Hohe Leistungspreise = Berechnung der Kosten für den Leistungspreis
             −  Etwas höhere Arbeitspreise als bei RLM                        anhand des Jahreshöchstwertes
             −  Keine Kostenkontrolle (monatliche Abschlagszahlung die anhand des   −  Hohe Entgelte für Messung/Messstellenbetrieb (bis 1.000 EUR/a)
                Vorjahres festgelegt werden = evtl. Rücklagen bilden für Nachzahlung)
             −  Keine Einstufung als Sonderkunde, dh. Konzessionsabgabe regional
                festgelegt
             −  Keine Lastgangaufzeichnung
           Präsentation SD-HQM-2017-01-041
                                                            Präsentation Stromzähler
                                                      © HÜBNER ENERGIE CONSULTING 2018                                         Seite 4
                                                               Alle Angaben ohne Gewähr
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