Page 3 - Messstellenbetriebsgesetz
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Ab wann werden intelligente Messsystem (iMSys)

             durch Messstellenbetreiber verbaut?




             Der grundzuständige Messstellenbetreiber hat nach  §29 Abs.1 S.1 MsbG Messstellen im
             Stromsektor mit intelligenten Messsystemen auszustatten, soweit dies technisch möglich und
             wirtschaftlich vertretbar ist.

             Die wirtschaftliche Vertretbarkeit richtet sich nach den in §31 MsbG genannten
             Preisobergrenzen.

             Die technische Möglichkeit besteht gemäß §30 MsbG, wenn mindestens drei voneinander
             unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme anbieten und das Bundesamt für Sicherheit
             in der Informationstechnik (BSI) dies im Rahmen seiner Marktanalysen feststellt und auf seinen
             Internetseiten veröffentlicht.

             Dies wird jedoch frühestens im Herbst 2018 der Fall sein.

                                            Preisobergrenzen (betrifft NUR SLP-Stellen):




















                              https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/SmartMeter/smartmeter_node.html
           Präsentation SD-HQM-2017-01-041
                                                            Präsentation Stromzähler
                                                      © HÜBNER ENERGIE CONSULTING 2018                                         Seite 3
                                                               Alle Angaben ohne Gewähr
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