Page 3 - Messstellenbetriebsgesetz
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Ab wann werden intelligente Messsystem (iMSys)
durch Messstellenbetreiber verbaut?
Der grundzuständige Messstellenbetreiber hat nach §29 Abs.1 S.1 MsbG Messstellen im
Stromsektor mit intelligenten Messsystemen auszustatten, soweit dies technisch möglich und
wirtschaftlich vertretbar ist.
Die wirtschaftliche Vertretbarkeit richtet sich nach den in §31 MsbG genannten
Preisobergrenzen.
Die technische Möglichkeit besteht gemäß §30 MsbG, wenn mindestens drei voneinander
unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme anbieten und das Bundesamt für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) dies im Rahmen seiner Marktanalysen feststellt und auf seinen
Internetseiten veröffentlicht.
Dies wird jedoch frühestens im Herbst 2018 der Fall sein.
Preisobergrenzen (betrifft NUR SLP-Stellen):
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/SmartMeter/smartmeter_node.html
Präsentation SD-HQM-2017-01-041
Präsentation Stromzähler
© HÜBNER ENERGIE CONSULTING 2018 Seite 3
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