Page 7 - Messstellenbetriebsgesetz
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Der Roll-Out

             Der Beginn der Umstellung









             Seit 2017 wird bei einem turnusmäßigen Zählerwechsel (nach Ablauf der Eichfrist des
             altbekannten schwarzen Ferrariszählers) bei Verbrauchern ab 10.000 kWh vom

             grundzuständigen Messstellenbetreiber - hier meist auch der Netzbetreiber - bereits darauf
             hingewiesen, dass nun eine moderne Messeinrichtung Ihren alten Zähler ersetzen wird.






             ABER:          Es handelt sich hier um MODERNE MESSEINRICHTUNGEN

                            nicht um INTELLIGENTE MESSSYSTEME.




             Sobald intelligente Messsysteme vom Grundzuständigen verbaut werden - Voraussetzung ist hier
             die Freigabe von 3 unabhängigen zertifizierten Zählern - , schließen Sie einen Messstellenvertrag
             mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber über die Dauer der Eichfrist des Zählers (i.d.R. 8
             Jahre) ab.











           Präsentation SD-HQM-2017-01-041
                                                            Präsentation Stromzähler
                                                      © HÜBNER ENERGIE CONSULTING 2018                                         Seite 7
                                                               Alle Angaben ohne Gewähr
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