Page 7 - Messstellenbetriebsgesetz
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Der Roll-Out
Der Beginn der Umstellung
Seit 2017 wird bei einem turnusmäßigen Zählerwechsel (nach Ablauf der Eichfrist des
altbekannten schwarzen Ferrariszählers) bei Verbrauchern ab 10.000 kWh vom
grundzuständigen Messstellenbetreiber - hier meist auch der Netzbetreiber - bereits darauf
hingewiesen, dass nun eine moderne Messeinrichtung Ihren alten Zähler ersetzen wird.
ABER: Es handelt sich hier um MODERNE MESSEINRICHTUNGEN
nicht um INTELLIGENTE MESSSYSTEME.
Sobald intelligente Messsysteme vom Grundzuständigen verbaut werden - Voraussetzung ist hier
die Freigabe von 3 unabhängigen zertifizierten Zählern - , schließen Sie einen Messstellenvertrag
mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber über die Dauer der Eichfrist des Zählers (i.d.R. 8
Jahre) ab.
Präsentation SD-HQM-2017-01-041
Präsentation Stromzähler
© HÜBNER ENERGIE CONSULTING 2018 Seite 7
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