6.

Haftung
6.1  Mündliche oder fernmündliche Auskünfte, Erklärungen, Beratungen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie sind jedoch nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

6.2 Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von der HÜBNER ENERGIE CONSULTING empfohlenen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die HÜBNER ENERGIE CONSULTING die Umsetzung abgestimmter oder empfohlener Planungen oder Maßnahmen begleitet.

6.3 Die HÜBNER ENERGIE CONSULTING haftet - sofern es sich beim Auftraggeber um keinen Verbraucher handelt - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6.4 HÜBNER ENERGIE CONSULTING übernimmt keine Garantie für die Ausschüttung öffentlicher Fördergelder.

6.5 Die Haftung der HÜBNER ENERGIE CONSULTING entfällt, falls der eingetretene Schaden auch auf unrichtige oder unvollständige Informationen bzw. Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen ist. Dasselbe gilt, falls haftungsbegründende Umstände durch den Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich gegenüber der HÜBNER ENERGIE CONSULTING gerügt wurden.

6.6 Für aus mangelnder Mitwirkungspflicht des Auftraggebers, Drittparteien wie Herstellern, Handwerkern, Behörden, Zertifizierern, Energieversorgern, etc. entgangene Fördermittel, Darlehen, Inbetriebnahmetermine, Steuerrückerstattungen, Energiekosteneinsparungen, gesetzlichen Anforderungen, etc. haftet die HÜBNER ENERGIE CONSULTING nicht.

6.7 Die HÜBNER ENERGIE CONSULTING haftet im Übrigen im Rahmen der Planungs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Sach-, Personen- und Umweltschäden. Versicherungsschutz besteht für Energieberater inkl. ARCHINOAH im Umfang: Versicherungssumme 3.000.000,00 € und für Vermögensschäden bis 300.000,00 €