5.

Zahlungsmodalitäten
5.1  Bei der mit der HÜBNER ENERGIE CONSULTING vereinbarten Vergütung handelt es sich um Netto-Preise, welche zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen sind.

5.2 Die Rechnungen der HÜBNER ENERGIE CONSULTING werden ohne Abzüge 10 Tage nach Rechnungsdatum beim Kunden fällig. Abschlagsrechnungen, Anzahlungen und Vorschüsse sind ebenfalls spätestens am 10. Kalendertag nach Rechnungsdatum auf das von der HÜBNER ENERGIE CONSULTING angegebene Konto zu überweisen.

5.3 Ist der Auftraggeber Verbraucher, kommt er durch die Mahnung der HÜBNER ENERGIE CONSULTING, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Zahlungsverzug. In diesem Fall sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu leisten.

5.4 Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kommt er durch Überschreitung des Zahlungsziels in Verzug; einer Mahnung bedarf es hierfür nicht. Ab Verzugseintritt betragen die Verzugszinsen 8% oberhalb des jeweils aktuellen Basiszinses, mindestens aber 10% der Rechnungssumme. Der Auftraggeber ist im Fall, dass der gesetzliche Zinssatz unterhalb dieses Mindestsatzes liegt, berechtigt, den Anfall eines geringeren Zinsschadens nachzuweisen.

5.5 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen; im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ist der Kunde kein Verbraucher, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.