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Nachhaltigkeitsbericht: Bäckereien sind raus – Fragen von Kunden bleiben

Mit dem sogenannten Omnibus-I-Paket hat die EU die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) deutlich eingeschränkt. Der Rat hat die Änderungen am 24. Februar 2026 endgültig bestätigt.

Wer noch berichten muss

Berichtspflichtig sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Damit fällt der weit überwiegende Teil der bisher erfassten Unternehmen heraus – und praktisch jede Bäckerei. In Deutschland steht das Umsetzungsgesetz noch aus.

Warum das Thema trotzdem bleibt

  • Kunden aus Handel und Industrie brauchen für ihre eigenen Berichte weiterhin Daten von Lieferanten.
  • Schutz vor zu vielen Anfragen: Große Unternehmen dürfen von kleineren Partnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten künftig grundsätzlich nur Informationen im Umfang des freiwilligen EU-Standards für KMU (VSME) verlangen.
  • Banken und Fördergeber fragen zunehmend nach Energie- und CO₂-Daten.
  • Werbung mit Nachhaltigkeit unterliegt seit dem 27. September 2026 strengeren Regeln (mehr dazu hier).

Unser Tipp

Ein schlanker, freiwilliger Bericht nach dem VSME-Standard beantwortet die meisten Anfragen mit einem Dokument. Wer sich darüber hinaus unabhängig zertifizieren lassen möchte, findet mit dem Greenbaker-Siegel ein Prüfsystem speziell für Bäckereien.

Quellen

Stand: 23. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie wissen möchten, was die Änderungen für Ihren Betrieb bedeuten.

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