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Geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude: Richtlinie läuft Ende 2026 aus

Ein Energieaudit oder eine Energieberatung ist die beste Grundlage für jede Investitionsentscheidung – und für viele Förderanträge. Das BAFA fördert sie über die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN).

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss: 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, mit Höchstbeträgen je nach Modul und Größe des Betriebs.
  • Module: Energieaudit nach DIN EN 16247 (Modul 1), Energieberatung nach DIN V 18599 für Gebäude (Modul 2) und Contracting-Orientierungsberatung (Modul 3).
  • Antragsberechtigt: unter anderem kleine und mittlere Unternehmen sowie Nicht-KMU mit begrenztem Energieverbrauch.
  • Reihenfolge beachten: Der Antrag muss beim BAFA gestellt werden, bevor der Beratungsvertrag geschlossen wird.
  • Laufzeit: Die aktuelle Richtlinie gilt seit dem 1. Januar 2025 und läuft bis zum 31. Dezember 2026. Eine Verlängerung ist bislang nicht bekannt.

Unser Tipp

Wer 2027 investieren möchte, sollte die Beratung noch in diesem Jahr beantragen. Als vom BAFA zugelassene Energieberater übernehmen wir die Beratung und unterstützen Sie beim Antrag.

Quellen

Stand: 23. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie wissen möchten, was die Änderungen für Ihren Betrieb bedeuten.

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