Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) wird überarbeitet. Nach dem Kabinettsbeschluss vom 24. Juni 2026 liegt dem Bundestag seit September der Regierungsentwurf vor (Drucksache 21/8027). Ziel ist es, die Pflichten für Unternehmen auf das Maß der EU-Energieeffizienzrichtlinie zurückzuführen.
Was sich voraussichtlich ändert
- Energiemanagementsystem: Die Pflicht zu einem Energie- oder Umweltmanagementsystem (ISO 50001 oder EMAS) soll erst ab einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von 23,6 GWh pro Jahr gelten (bisher 7,5 GWh).
- Energieaudit: Die Auditpflicht nach DIN EN 16247 soll sich künftig allein am Energieverbrauch orientieren – mit einer Schwelle von 2,77 GWh im Dreijahresmittel. Die Unterscheidung zwischen KMU und Nicht-KMU entfällt damit.
- Zeitplan: Das Gesetz ist noch im parlamentarischen Verfahren. Bis zum Inkrafttreten gelten die bisherigen Regeln.
Was das für Bäckereien bedeutet
Viele Filialbäckereien liegen beim Energieverbrauch zwischen 2,5 und 10 GWh. Für sie kann sich die Pflichtenlage spürbar ändern – in beide Richtungen. Wer bisher als Nicht-KMU auditpflichtig war, sollte prüfen, ob er unter die neue Schwelle fällt; wer bisher als KMU befreit war, kann künftig auditpflichtig werden.
Unser Tipp
Unabhängig von der Pflicht rechnet sich ein Energiemanagement fast immer: Wer seine Verbräuche kennt, findet Einsparpotenziale und erfüllt nebenbei die Anforderungen vieler Förderprogramme. Wir ermitteln gerne, welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/8027 – Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie (PDF)
- DENEFF: Energieeffizienzgesetz-Novelle 2026 erklärt
- Grant Thornton: Novelle Energieeffizienzgesetz und Energiedienstleistungsgesetz
Stand: 23. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie wissen möchten, was die Änderungen für Ihren Betrieb bedeuten.
