2026 hat bei den staatlich bestimmten Preisbestandteilen einiges verändert. Nicht jede Entlastung kommt automatisch an – manche muss man beantragen.
Stromsteuer: Entlastung für das Produzierende Gewerbe – auf Antrag
Der ermäßigte Stromsteuersatz für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gilt seit 2026 dauerhaft. Auch produzierende Handwerksbetriebe wie Bäckereien können profitieren. Wichtig: Die Entlastung nach § 9b Stromsteuergesetz gibt es nur auf Antrag beim Hauptzollamt, und zwar jährlich. Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb als Produzierendes Gewerbe eingestuft ist, und behalten Sie die Antragsfristen im Blick.
Netzentgelte: Bundeszuschuss mit regional unterschiedlicher Wirkung
Der Bund bezuschusst seit 2026 die Übertragungsnetzentgelte. Wie stark die Entlastung auf Ihrer Rechnung ausfällt, hängt vom Netzgebiet ab – und davon, ob Ihr Versorger sie weitergibt. Ein Blick auf die Rechnung und gegebenenfalls ein Gespräch mit dem Lieferanten lohnen sich.
Gasspeicherumlage entfallen
Die Gasspeicherumlage liegt seit dem 1. Januar 2026 bei null. Gleichzeitig haben viele Netzbetreiber die Gasnetzentgelte angehoben, sodass die Entlastung unterm Strich unterschiedlich ausfällt.
CO₂-Preis: Preiskorridor soll auch 2027 gelten
Für Erdgas, Heizöl und Kraftstoffe gilt 2026 ein CO₂-Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Weil die EU den Start des neuen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS2) auf 2028 verschoben hat, will die Bundesregierung den Korridor auch 2027 beibehalten; das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Für gasbeheizte Backöfen bleibt der CO₂-Preis damit ein spürbarer Kostenfaktor – und Effizienz der beste Hebel.
Unser Tipp
Mit unserem Energieportal HET behalten Sie Verbräuche und Kosten im Blick und erkennen früh, ob Entlastungen tatsächlich ankommen. Gerne prüfen wir Ihre Strom- und Gasrechnungen.
Quellen
- Vattenfall: Stromsteuer für Unternehmen 2026
- IHK Rheinhessen: Strompreispaket für produzierende Unternehmen
- IWW: Stromsteuer, Netzentgelte und Gasspeicherumlage
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zur Änderung des BEHG, Drucksache 21/7869 (PDF)
Stand: 23. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie wissen möchten, was die Änderungen für Ihren Betrieb bedeuten.
