Ob Wärmerückgewinnung am Backofen, effiziente Kälteanlage oder Mess- und Regeltechnik: Für viele Investitionen in der Backstube ist die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des BAFA das passende Programm. Hier die wichtigsten Punkte für 2026.
Die sechs Module im Überblick
- Modul 1: Querschnittstechnologien, z. B. Pumpen, Ventilatoren, Druckluft, Wärmerückgewinnung
- Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
- Modul 3: Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Modul 5: Transformationspläne
- Modul 6: Elektrifizierung kleiner Unternehmen
Antrag nur noch über das Portal der Förderzentrale Deutschland
Für Anträge ab dem 15. September 2025 läuft das gesamte Verfahren – Antrag, Uploads und Verwendungsnachweis – ausschließlich über das Online-Portal der Förderzentrale Deutschland (FZD).
Erst die Zusage, dann der Auftrag
Planen Sie genug Vorlauf ein: Mit der Maßnahme sollte erst nach Erhalt der Förderzusage begonnen werden. Wer vorher Aufträge vergibt, riskiert den Förderanspruch. Die genauen Bedingungen und Fördersätze stehen in den Modul-Merkblättern des BAFA.
Neues Glossar seit April 2026
Das BAFA hat zum 1. April 2026 das Glossar zur EEW überarbeitet. Am Förderprogramm selbst hat sich dadurch nach Angaben des BAFA inhaltlich nichts geändert; die Anpassungen dienen der besseren Verständlichkeit.
Unser Tipp
Viele Maßnahmen lassen sich kombinieren – etwa die Wärmerückgewinnung am Backofen mit einer neuen Regelung. Ein Energieaudit oder ein Energieberatungsbericht ist eine gute Grundlage, um förderfähige Maßnahmen zu finden und den Antrag sauber zu begründen. Wir unterstützen Sie von der Analyse bis zum Verwendungsnachweis.
Quellen
- BAFA: Übersicht zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
- BAFA: Modul 4 – Energie- und ressourcenbezogene Optimierung
- BAFA: Glossar zur EEW (Stand 2026, PDF)
Stand: 23. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie wissen möchten, was die Änderungen für Ihren Betrieb bedeuten.
