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Ladestationen für Elektrofahrzeuge: Förderung bis Jahresende beantragen

Archivbeitrag vom 27. Juli 2022. Die Informationen geben den damaligen Stand wieder und sind nicht mehr aktuell. Zu den aktuellen Beiträgen

(KfW-Newsletter vom 27.07.2022)

Den Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen (441) können Sie voraussichtlich bis Dezember 2022 beantragen. Dann werden die Fördermittel wahrscheinlich ausgeschöpft sein. Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag frühzeitig zu stellen.

Dann ist Ihr Zuschuss auf jeden Fall für Sie reserviert. Neu ist, dass Sie jetzt 18 statt 12 Monate Zeit haben, um Ihre Ladestationen in Betrieb zu nehmen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Infoseite.

zum Zuschuss

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