Gesetzliche Regelungen zu Energieaudits ab 2015 in Deutschland

grafik GRE 2015
EEG Erneuerbare Energien Gesetz (§ 64)
SpaEfV Spitzenausgleich Effizienzsystemverordnung vom 31.10.2014
EDL-G Energiedienstleistungsgesetz (Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der EU- Energieeffizienzrichtlinie vom 01.12.2014; Stand 02.04.205)
KMU kleine und mittlere Unternehmen gem. EU- Definition 2003/361/EG u.a. < 250 MA, < 50. Mio. € Jahresumsatz oder < 43. Mio. € Jahresbilanzsumme
EMAS Eco- Management und Audit Scheme (EG- Verordnung Nr. 1221/2009)
EnMS Energieeffizienz-Managementsystem

Kosten-Nutzen-Analyse: DIN EN 16247-1 / DIN EN ISO 50001 / EMAS III

(PresseBox) (Leipzig, 31.03.2015) Anfang März hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienz-richtlinie beschlossen. Dadurch sind mehr als 50.000 Nicht-KMUs verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 Energieaudits nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Diese müssen anschließend mindestens alle 4 Jahre erneuert werden. Kontrollen finden durch stichprobenhafte Überprüfungen zugelassener zertifizierter Gutachter statt. Wird die Richtlinie von den betroffenen Unternehmen nicht umgesetzt, ist mit Strafen von bis zu 50.000 € zu rechnen.

Wen betrifft das EDL-G Gesetz?

Auf Grundlage Art. 8 Abs. 4-7 der Energieeffizienz-Richtlinie (RL 2012/27/EU) müssen Nicht-KMUs Energieaudits durchführen. Nicht-KMUs sind Unternehmen mit:
  • Mehr als 250 Mitarbeitern und
  • Mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlös pro Jahr oder
  • Jahresbilanzsummer mehr als 43 Millionen Euro


Befreit sind Nicht-KMUS wenn sie:

Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
Umweltmanagementsystem nach EMAS III eingeführt haben

Konsequenzen für die Energieversorger

Der Beratungsbedarf bei Geschäftskunden wird sprunghaft steigen. Eine Abwicklung in Excel ist durch die Anzahl der Unternehmen nicht realisierbar. Ein Geschäftskundenportal für zertifizierte Audits ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Neuverträge oder Vertragsverlängerungen sind in dieser Kundengruppe ohne zusätzliches Geschäftskundenportal nahezu aussichtslos.


Lassen Sie sich NEUTRAL beraten - von uns

Kosten-Nutzen-Analyse: Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Kosten
    • Zw. 4.000 – 8.000€/Jahr (externe Beraterkosten
    • Tatsächliche Kosten sind erst nach Vorliegen der Durchführungsverordnung bestimmbar
Nutzen
    • Reduzierung des Energieverbrauchs
    • Steigerung der Energieeffizienz
    • Transparente Kostenzuordnung
Die Durchführung von Energieaudits nach DIN 16247-1 hilft KMUs und Nicht-KMUs ihre Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu reduzieren. Zusätzlich profieren Unternehmen weiterhin von Steuerentlastungen, wie dem Spitzenausgleich. Da nicht alle Mitarbeiter oder nur teilweise in die Durchführung des Audits eingebunden werden, wird die Energiepolitik im Unternehmen: Die Steigerung der Energieeffizient und Senkung des Verbrauchs nicht in allen Abteilungen transparent. Ein Energieaudit ist eine rein energetische Bewertung der DIN EN ISO 50001. Bedeutet: Einsparpotenziale werden identifiziert, Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs festgelegt, jedoch noch nicht durch- geführt. Das Energieaudit nach DIN 16247-1 sorgt für die Grundlagen, um anschließend ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einzuführen. Da Energieaudits jährlich durchgeführt und aller 4 Jahre erneuert werden müssen, können sich die Kosten für den jährlichen Beratungsaufwand auf denselben Umfang belaufen, wie die Kosten für die Einführung und Pflege eines Energiemanagement-systems nach DIN EN ISO 50001.
Weitere Informationen zur Durchführung eines Energieaudits unter: http://bit.ly/1HsyS3W



Kosten-Nutzen-Analyse: Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001


Kosten
  • Anfangsinvestitionen zur Einführung eines EnMS variieren von Anbieter zu Anbieter
  • Einführungskosten: zw. 4.000 – 15.000€
  • Externe Beratung: zw. 4.000 – 16.000€
  • Pflegeaufwand: zw. 8.000 – 43.000€
  • Zertifizierung: zw. zw. 2.000 – 12.000€

Nutzen
  • Verbesserung der Energieeffizienz
  • Preiswerterer Einkauf von Energie
  • Wettbewerbsvorteile
  • Senkung des Unternehmensrisiko durch Nutzung erneuerbarer Energiequellen; damit unabhängiger vom Netzbeteiber
  • Senkung des finanziellen Risikos durch niedrigere Grundkosten an Energie
  • Glaubwürdigkeit, Transparenz in der Öffentlichkeit
  • Internationale Anerkennung, da ISO höher bewertet wird als nationale oder europäische Norm
  • Verbesserung der Energiebilanz wirkt sich sofort positiv auf die Kosten aus


Die Nutzung eines Energiemanagementsystems ermöglicht dauerhafte Energieeinsparungen von bis zu 30%. Die Energiepolitik steht dabei im Fokus. Da der ganze Betriebsablauf mit einbezogen und somit mehr Engagement der Mitarbeiter gefordert wird, trägt das Energiemanagementsystem zur Stärkung der Corporate Identity (CI) bei. Zusätzlich profieren Unternehmen weiterhin von Steuerentlastungen, wie dem Spitzenausgleich. Zunächst müssen mehr Ressourcen bereitgestellt werden. Der Kostenaufwand ist zu Beginn deutlich höher als die Durchführung von Energieaudits, gleicht sich aber aufgrund der jährlich durchgeführten Audits langfristig aus.


Kontaktieren Sie uns

Wir sind Ihr versierter Partner im Bereich Energiemanagement.

Als bei dem BAFA gelisteter Consulter dürfen wir bei Ihnen im Unternehmen ein Energiemanagement-system einführen und aufbauen, oder auch ein bereits eingeführtes Managementsystem auditieren.