Page 9 - Messstellenbetriebsgesetz
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Unterschiede auf einen Blick










                                                      Moderne Messeinrichtung                   Intelligentes Messsystem


                 Anzeige Zählerstand und                      im Display                   über ein Online-Portal mit persönlichem
                 Verbrauch                                                                                Zugriff
                 Fernauslesbar                                   Nein                                       Ja

                 Fernsteuerbar                                   Nein                                       Ja
                                                                                                   ab Einbindung in das
                 Datenspeicherung                     Zählerstände für 24 Monate
                                                                                                 Kommunikationsnetzwerk
                                                                                             Schutzprofile und Richtlinien für die
                                                                                            Datenübertragung gemäß Vorgaben
                 Schutz der Daten                       PIN-Eingabe am Zähler
                                                                                              Bundesamt für Sicherheit in der
                                                                                                 Informationstechnik (BSI)

                 Abbildung von zeit- oder
                 lastvariablen Tarifen                           Nein                                       Ja

                 Kosten pro Jahr beim                      20,00 Euro brutto                    100,00 – 200,00 Euro brutto
                 Grundzuständigen


                                                                                               Möglich – aber nicht von jedem
                 Monatliche Rechnung                             nein                     Netzbetreiber und/oder Energielieferanten
                                                                                                   angeboten/umgesetzt

                                  Fazit: Die gesetzlichen Vorgaben sind grundsätzlich für beide Arten gleich.
                                                  Der Unterschied liegt in der Kommunikation.

           Präsentation SD-HQM-2017-01-041
                                                            Präsentation Stromzähler
                                                      © HÜBNER ENERGIE CONSULTING 2018                                         Seite 9
                                                               Alle Angaben ohne Gewähr
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