Page 12 - Messstellenbetriebsgesetz
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Der individuelle Messstellenbetreiber
Für einen individuellen – durch Sie selbst gewählten – Messstellenbetreiber gelten die gesetzliche festgelegten
Preisobergrenzen nicht. Jedoch werden hier die Preise grundsätzlich wettbewerbsfähig gehalten.
Die wettbewerbsfähigen Messstellenbetreiber bieten über die Standardanwendungen des Grundzuständigen
weitergehende Features in Ihren Online-Portalen wie:
- Echtzeitanzeigen (welche der Grundzuständige als Standardanwendung nicht anbieten muss da die
Standardanwendung nur die Übermittlung des Verbrauches des Vortages vorsieht)
- App-Lösungen mit Alarmfunktionen
- Bestandsschutz durch Zertifizierung des Zählers über die Eichdauer (8 Jahre) auch wenn der verbaute Zähler nicht
einer der 3 vom BSI gewählten ist
- Benachrichtigung bei Auffälligkeiten im Energieverbrauch
- Aufrüstung auf Lastganganzeige in 1-Minuten-Werten
- durch den Wettbewerb am Markt wird die Softwaretechnik dieser Messstellenbetreiber zukünftig mit immer mehr
Funktionen ausgestattet, z. B. der Untermessung von verschiedenen Verbrauchern durch Erkennung/Erlernung etc.
- Sofern alle Zähler von einem Messstellenbetreiber verbaut werden, haben Sie in dem Portal alle Verbrauchsstellen auf
einen Blick → auch wenn der Zähler die Verbrauchsdaten noch nicht an den Netzbetreiber liefert, so ist eine
Zählerstandsübermittlung am Ende eines Jahres per einem Klick und damit Erstellung einer Gesamtliste einfach zu
realisieren
Jeder Anbieter liefert schlussendlich die gleiche Hardware, die Preisunterschiede ergeben sich aus den
Leistungskatalogen und individuellen Zusatzlösungen wie z.B. Minutenwerte statt 1/4h-Werte, individuelle
Onlinelösungen etc..
Der Einbau von Sonderzählern ist möglich, da diese von den meisten wettbewerbsfähigen Messstellenbetreibern
angeboten werden.
Präsentation SD-HQM-2017-01-041
Präsentation Stromzähler
© HÜBNER ENERGIE CONSULTING 2018 Seite 12
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