Page 11 - Messstellenbetriebsgesetz
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Die Leistungen der grundzuständigen

             Messstellenbetreiber






             Sofern Sie nicht den Messstellenbetrieb von einem anderen als dem grundzuständigen Messstellenbetreiber
             durchführen lassen, muss dieser Ihnen für die festgelegte Preisobergrenze die Standardleistungen und
             Grundfunktionen zur Verfügung stellen, die für die Nutzung eines intelligenten Messsystems erforderlich sind,
             so dass Sie nicht auf Zusatzleistungen angewiesen sind.


             Standardleistung für die Durchführung des Messstellenbetriebs im erforderlichen Umfang:

             •     Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche
                   Datenkommunikation

             •     die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und
                   dem Netzbetreiber – jedoch NUR der Verbrauch, nicht die Leistung!


             •     die Übermittlung erforderlicher Informationen (keine Echtzeitverbrauchswerte, maximal tagesgenaue
                   Auswertung bis 24 Monate zurück) an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem
                   Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang für den Anschlussnutzer ermöglicht

             •     die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die
                   Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die
                   Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach
                   dem Stand von Wissenschaft und Technik, Ausstattungsmerkmale, Beispielanwendungen und Anleitungen
                   enthält

             •     die Erfüllung weiterer ergebender Pflichten, insbesondere zu Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur
                   Bilanzierung.


             Der Grundzuständige bietet KEINE individuelle Zählerlösung (Einbau eines Maximumzählers) an.
           Präsentation SD-HQM-2017-01-041
                                                            Präsentation Stromzähler
                                                      © HÜBNER ENERGIE CONSULTING 2018                                        Seite 11
                                                               Alle Angaben ohne Gewähr
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