Page 11 - Messstellenbetriebsgesetz
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Die Leistungen der grundzuständigen
Messstellenbetreiber
Sofern Sie nicht den Messstellenbetrieb von einem anderen als dem grundzuständigen Messstellenbetreiber
durchführen lassen, muss dieser Ihnen für die festgelegte Preisobergrenze die Standardleistungen und
Grundfunktionen zur Verfügung stellen, die für die Nutzung eines intelligenten Messsystems erforderlich sind,
so dass Sie nicht auf Zusatzleistungen angewiesen sind.
Standardleistung für die Durchführung des Messstellenbetriebs im erforderlichen Umfang:
• Plausibilisierung und Ersatzwertbildung im Smart-Meter-Gateway und die standardmäßig erforderliche
Datenkommunikation
• die tägliche Bereitstellung von Zählerstandsgängen des Vortages gegenüber dem Energielieferanten und
dem Netzbetreiber – jedoch NUR der Verbrauch, nicht die Leistung!
• die Übermittlung erforderlicher Informationen (keine Echtzeitverbrauchswerte, maximal tagesgenaue
Auswertung bis 24 Monate zurück) an eine lokale Anzeigeeinheit oder über eine Anwendung in einem
Online-Portal, welches einen geschützten individuellen Zugang für den Anschlussnutzer ermöglicht
• die Bereitstellung der Informationen über das Potenzial intelligenter Messsysteme im Hinblick auf die
Handhabung der Ablesung und die Überwachung des Energieverbrauchs sowie eine Softwarelösung, die
Anwendungsinformationen zum intelligenten Messsystem, zu Stromsparhinweisen und -anwendungen nach
dem Stand von Wissenschaft und Technik, Ausstattungsmerkmale, Beispielanwendungen und Anleitungen
enthält
• die Erfüllung weiterer ergebender Pflichten, insbesondere zu Abrechnungsprozessen, Verträgen oder zur
Bilanzierung.
Der Grundzuständige bietet KEINE individuelle Zählerlösung (Einbau eines Maximumzählers) an.
Präsentation SD-HQM-2017-01-041
Präsentation Stromzähler
© HÜBNER ENERGIE CONSULTING 2018 Seite 11
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