Page 10 - Messstellenbetriebsgesetz
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Der Messstellenbetreiber










             Ihr Messstellenbetreiber ist grundsätzlich der örtliche Netzbetreiber, wenn Sie als Anschlussnutzer keine
             Vereinbarung mit einem anderen Unternehmen über den Messstellenbetrieb geschlossen haben. Es steht Ihnen
             grundsätzlich frei, einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen.

             Der Netzbetreiber kann die Aufgabe des Messstellenbetriebs jedoch auf ein anderes Unternehmen übertragen.

             Dem eigentlichen Netzbetreiber oder das Unternehmen, auf das er den Messstellenbetrieb übertragen hat, nennt
             man „grundzuständigen Messstellenbetreiber“. Dieser führt in Ihrem Versorgungsgebiet den Messstellenbetrieb
             durch. Damit ist sichergestellt, dass bei Ihnen die Messung und der Messstellenbetrieb auch dann durchgeführt
             werden, wenn Sie sich nicht selbst um einen Messstellenbetreiber gekümmert haben.

             Der Grundzuständige ist an die von der Bundesnetzagentur festgelegten Preisobergrenzen für intelligente
             Messsysteme (je nach Verbrauch zwischen 100-200 EUR brutto/a) und moderne Messeinrichtungen (20 EUR
             brutto/a) gebunden.

             Als Anschlussnutzer können Sie den Messstellenbetrieb von einem anderen als dem grundzuständigen
             Messstellenbetreiber durchführen lassen. Die Preisobergrenzen gelten dann jedoch nicht.

             Bedingung ist: Ein einwandfreier Messstellenbetrieb muss gewährleistet sein.

             Der Wechsel ist für Sie kostenfrei. Das heißt, für den Wechsel an sich darf Ihnen nichts berechnet werden.

             Sobald das INTELLIGENTE MESSSYSTEM durch den Grundzuständigen eingebaut wurde, schließen Sie
             automatisch einen Messstellenbetreibervertrag ab, der sich über die gesamte Dauer der Eichfrist des
             Zählers – in der Regel 8 Jahre – erstreckt. Ein Wechsel zu einem individuellen Messstellenbetreiber ist
             dann nicht mehr möglich.



           Präsentation SD-HQM-2017-01-041
                                                            Präsentation Stromzähler
                                                      © HÜBNER ENERGIE CONSULTING 2018                                        Seite 10
                                                               Alle Angaben ohne Gewähr
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